Warum Warnmarkierungen?
Fahrzeuge mit Sonderrechten nach §35 Abs. 6 StVO wie zum Beispiel: Kommunalfahrzeuge, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Straßenbau, Winterdienst müssen mit rot-weißen Warnmarkierungen ausgestattet sein. Auch Anbaugeräte und Aufbauten zählen dazu.