Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge sichtbar machen – mit individuellen Warn- und Konturmarkierungen von StickOn!
Sichtbarkeit ist Sicherheit – besonders im Einsatz. Damit Feuerwehrfahrzeuge im Straßenverkehr gut erkennbar sind, schreibt § 35 (6) StVO vor, dass sie mit speziellen Warnmarkierungen ausgestattet werden müssen. Bei StickOn! erhalten Sie hochwertige, normgerechte und individuell anpassbare Warn- und Konturmarkierungssätze, die optimal auf Ihre Einsatzfahrzeuge abgestimmt sind.
Warnmarkierungen nach § 35 (6) StVO
Feuerwehrfahrzeuge müssen – zusätzlich zu den Konturmarkierungen – mit auffälligen Warnmarkierungen versehen sein, damit sie bei Tag und Nacht zuverlässig wahrgenommen werden.
Unsere Markierungen bestehen aus hochreflektierenden Mikroprismenfolien, deren fluoreszierend (rot-)gelbe Oberfläche für beste Sichtbarkeit sorgt – selbst bei schlechten Lichtverhältnissen.
Da für die Verwendung von gelb fluoreszierenden Warnmarkierungen (fluor-lime) in den meisten Bundesländern eine Sondergenehmigung erforderlich ist, achten wir bei der Auswahl unserer Materialien auf rechtssichere Farbtöne, die den Verordnungen entsprechen.
Bei StickOn! erhalten Sie Markierungssätze von Premiumherstellern, die den Anforderungen der DIN 14502-3 und dem Feuerwehrstandard entsprechen.
Konturmarkierungen gemäß ECE 104
Auch Konturmarkierungen für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge unterliegen klaren Vorschriften: Sie müssen die Anforderungen der ECE 104 erfüllen.
An Fahrzeuge mit fluoreszierend-gelben (fluor-lime) Warnmarkierungen dürfen ebenfalls Konturmarkierungen in fluor-lime verwendet werden.
Fahrzeuge, die nicht unter den Geltungsbereich der ECE 104 fallen, können alternativ mit Konturmarkierungen abweichender Maße oder Formen (z. B. Linienmarkierungen oder Gap-Formen) ausgestattet werden. Hier gelten folgende Spezifikationen:
- Maße: 90 mm × 30 mm, Abstand 15 mm
- Material entsprechend ECE 104, jedoch ohne Kennzeichnung
- Aus technischen Gründen (z. B. Platzmangel) kann die Breite der Konturmarkierung auf 25 mm reduziert werden
Bitte beachten Sie unbedingt die Regelungen der einzelnen Bundesländer, da diese sich unterscheiden können.
Schriftzüge an Feuerwehrfahrzeugen
Auch die Beschriftung der Einsatzfahrzeuge ist geregelt.
Laut DIN 14502-3, Punkt 4.1.7, muss an der Fahrzeugfront und den Seiten der retroreflektierende Schriftzug „Feuerwehr“ angebracht werden.
Allerdings weichen die Bestimmungen der Bundesländer teilweise voneinander ab:
- In Baden-Württemberg darf laut Ausnahmegenehmigung der Schriftzug zwar an der Fahrzeugfront angebracht werden, jedoch nicht reflektierend.
- In Sachsen-Anhalt ist hingegen auch ein fluoreszierend gelber oder weiß retroreflektierender Schriftzug zulässig.
Daher gilt: Der reflektierende Schriftzug ist nicht in allen Bundesländern verpflichtend – kann aber je nach Regelung fluoreszierend oder retroreflektierend ausgeführt werden.