Der Unterschied: Gebotszeichen, Verbotszeichen und Hinweisaufkleber

Der Unterschied: Gebotszeichen, Verbotszeichen und Hinweisaufkleber

Im Alltag begegnen uns überall Sicherheitszeichen: am Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum oder in Produktionsstätten. Doch worin unterscheiden sich Gebotszeichen, Verbotszeichen und Hinweisaufkleber? Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Merkmale, Unterschiede und Einsatzzwecke – kurz und verständlich.

Gebotszeichen – „Was du tun musst“

Gebotszeichen schreiben eine bestimmte Handlung vor, um die Sicherheit zu gewährleisten. Sie sind Bestandteil der ASR A1.3 und folgen strengen Gestaltungsrichtlinien.

Form: Rund

Farbe: Blauer Hintergrund, weißes Piktogramm

Beispiel:

M010 – Gehörschutz benutzen

M016 – Handschutz benutzen

Einsatzorte: Produktionsbereiche, Labore, Baustellen – überall dort, wo das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) vorgeschrieben ist.

Verbotszeichen – „Was du nicht darfst“

Verbotszeichen warnen vor gefährlichem Verhalten oder untersagen bestimmte Handlungen. Auch sie sind in der ASR A1.3 geregelt.

Form: Rund

Farbe: Weißes Piktogramm, schwarzer Rand, roter Kreis mit Querstrich

Beispiel:

P001 – Rauchen verboten

P005 – Zutritt für Unbefugte verboten

Einsatzorte: Lager, Gefahrstoffräume, Zugangsbereiche – zur Verhinderung von Risiken durch Fehlverhalten.

Hinweisaufkleber – „Ergänzende Information“

Hinweisaufkleber sind nicht verpflichtend nach ASR A1.3, aber sehr nützlich. Sie informieren, erklären oder leiten – oft als Ergänzung zu offiziellen Sicherheitszeichen.

Form & Farbe: Variabel (rechteckig, rund, mit/ohne Symbole)

Beispiele:

„Nur für Mitarbeiter“

„Bitte Hände desinfizieren“

Piktogramm + Text (z. B. Maske tragen empfohlen)

Einsatzorte: Eingänge, Hygienebereiche, Büro- und Verwaltungsräume – überall dort, wo zusätzliche Hinweise sinnvoll sind.

Vergleich auf einen Blick Gebotszeichen


Gebotszeichen  Verbotszeichen   Hinweisaufkleber
Funktion Etwas ist verpflichtend Etwas ist untersagt Etwas wird empfohlen oder erklärt
Form Rund Rund Meist rechteckig
Farbe Blau + Weiß Rot + Weiß + Schwarz Beliebig (oft Blau, Schwarz)
Rechtsgrundlage ASR A1.3 (verpflichtend) ASR A1.3 (verpflichtend) Nicht verpflichtend, ergänzend
Beispiel Gehörschutz tragen Rauchen verboten Nur für Personal

 

Fazit 

Wer Sicherheit im Betrieb, auf Baustellen oder in öffentlichen Räumen ernst nimmt, sollte Gebots- und Verbotszeichen korrekt einsetzen – und mit Hinweisaufklebern gezielt ergänzen.

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