Im Alltag begegnen uns überall Sicherheitszeichen: am Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum oder in Produktionsstätten. Doch worin unterscheiden sich Gebotszeichen, Verbotszeichen und Hinweisaufkleber? Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Merkmale, Unterschiede und Einsatzzwecke – kurz und verständlich.
Gebotszeichen – „Was du tun musst“
Gebotszeichen schreiben eine bestimmte Handlung vor, um die Sicherheit zu gewährleisten. Sie sind Bestandteil der ASR A1.3 und folgen strengen Gestaltungsrichtlinien.
Form: Rund
Farbe: Blauer Hintergrund, weißes Piktogramm
Beispiel:
M010 – Gehörschutz benutzen
M016 – Handschutz benutzen
Einsatzorte: Produktionsbereiche, Labore, Baustellen – überall dort, wo das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) vorgeschrieben ist.
Verbotszeichen – „Was du nicht darfst“
Verbotszeichen warnen vor gefährlichem Verhalten oder untersagen bestimmte Handlungen. Auch sie sind in der ASR A1.3 geregelt.
Form: Rund
Farbe: Weißes Piktogramm, schwarzer Rand, roter Kreis mit Querstrich
Beispiel:
P001 – Rauchen verboten
P005 – Zutritt für Unbefugte verboten
Einsatzorte: Lager, Gefahrstoffräume, Zugangsbereiche – zur Verhinderung von Risiken durch Fehlverhalten.
Hinweisaufkleber – „Ergänzende Information“
Hinweisaufkleber sind nicht verpflichtend nach ASR A1.3, aber sehr nützlich. Sie informieren, erklären oder leiten – oft als Ergänzung zu offiziellen Sicherheitszeichen.
Form & Farbe: Variabel (rechteckig, rund, mit/ohne Symbole)
Beispiele:
„Nur für Mitarbeiter“
„Bitte Hände desinfizieren“
Piktogramm + Text (z. B. Maske tragen empfohlen)
Einsatzorte: Eingänge, Hygienebereiche, Büro- und Verwaltungsräume – überall dort, wo zusätzliche Hinweise sinnvoll sind.
Vergleich auf einen Blick Gebotszeichen
Gebotszeichen | Verbotszeichen | Hinweisaufkleber | |
Funktion | Etwas ist verpflichtend | Etwas ist untersagt | Etwas wird empfohlen oder erklärt |
Form | Rund | Rund | Meist rechteckig |
Farbe | Blau + Weiß | Rot + Weiß + Schwarz | Beliebig (oft Blau, Schwarz) |
Rechtsgrundlage | ASR A1.3 (verpflichtend) | ASR A1.3 (verpflichtend) | Nicht verpflichtend, ergänzend |
Beispiel | Gehörschutz tragen | Rauchen verboten | Nur für Personal |
Fazit
Wer Sicherheit im Betrieb, auf Baustellen oder in öffentlichen Räumen ernst nimmt, sollte Gebots- und Verbotszeichen korrekt einsetzen – und mit Hinweisaufklebern gezielt ergänzen.